SCHILLER, Friedrich von [1759-1805]: Faksimile des eigenhändigen Contract[s] [mit J. F. Cotta] über die litterarische Monathsschrift die Horen betitelt, welches unter der Aufsicht des Hofr. Schiller erscheinen soll. Unterzeichnet von Schiller und J. F. Cotta, sowie Cottas Ablagevermerk. Jena,, 28. Mai 1794.. Gefalteter Doppelbogen: 37 x 21 cm. 4 Seiten.

Artikelnummer: 18406
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  • Schiller hatte schon seit langem den Plan gehegt, ein historisch-philosophisch-ästhetisches Journal, zu dessen Mitarbeitern er nur die besten deutschen Schriftsteller gewinnen wollte, erscheinen zu lassen. Nachdem der Verleger Göschen das Projekt bereits 1792 abgelehnt hatte und Schiller mittlerweile Kontakt zu J. F. Cotta aufgenommen hatte, kam es zur Vertragsunterzeichnung. Den "Horen-Vertrag" hatte Schiller eigenhändig konzipiert und folgende Punkte bestimmt: Erscheinungstermine, Umfang der Hefte, Inhalt der Beiträge, Anweisungen an den Redakteur, Bezahlung der Mitarbeiter, Anzahl der Mitarbeiter, Freiexemplare, Urheberrecht, Bezahlung der Redaktionsmitglieder, Portokosten, Gewinnausschüttung bei Verkaufserfolg etc. - Die berühmte Monatsschrift "Die Horen" erschien in den Jahren 1795-97, musste dann aber wegen abnehmenden Verkaufszahlen eingestellt werden. Die Verbindungen, welche die "Horen" dem Verleger nicht allein durch den § 9 des Vertrages eröffneten, hatten Cotta zu einem der bedeutendsten Verleger des 19. Jahrhunderts gemacht. - Veröffentlichung des Briefes als Faksimile anlässlich Cottas 150. Todestages.
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